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BLOG
2016-03-15
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat soeben die lang erwartete Entscheidung verkündet und es entsprach dem was in den letzten Tagen schon vermutet wurde: die Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig. | |||
Registrierkassen |
Grundsätzlich gibt es keine
Bedenken. Lediglich die Interpretation des BMF, das schon auf Grund der Umsätze
2015 eine Pflicht entstehen kann, wird nicht geteilt. Eine „Rückwirkung“ gebe es
nicht, d.h. maßgeblich ist der Umsatz erst ab 1. Jänner 2016 und somit gilt die
Registrierkassenpflicht frühestens ab 1. Mai 2016. In der Praxis wird das nicht viel ändern denn durch die Straffreiheit im 1. Quartal (Anmerkung: im Prinzip auch im 2. Quartal gegeben aufgrund der unscharfen Definition sodass wohl kaum ein Vorsatz interpretiert werden kann, außer der Unternehmer ignoriert die Kassenpflicht komplett) und die Möglichkeit, dass durch Maßnahmen der Barumsatz reduziert wird (und dann keine Kasse benötigt wird, obwohl 2015 über der Grenze) wurde das de facto bereits vorweggenommen. |
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BLOG:
Entscheidung vom VfGH -
Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig! |
Jetzt gilt: Die meisten Betriebe werden ohnehin im 1. Quartal 2016 die Grenzen überschreiten, dann gilt auch ab 1. Juli Registrierkassenpflicht (allerfrühestens - bei Überschreitung bereits im Jänner - wäre es der 1. Mai, wobei wohl die Straffreiheit dann auch bis 1. Juli de facto einen Aufschub bietet, zumindest wenn geeignete Maßnahmen gesetzt wurden). Natürlich gibt es auch kleine Unternehmen, die dann erst im 2. oder 3. Quartal die Grenzen überschreiten (die ganz kleinen Unternehmen haben meistens nur quartalsweise UVA-Abgabe) und werden dann erst mit 1. Oktober oder überhaupt erst 2017 registrierkassenpflichtig. Die rasche Entscheidung des VfGH ist zu begrüßen, insbesondere weil in den letzten Wochen Kunden vermehrt verunsichert und Kaufentscheidungen wieder verschoben worden sind in der Hoffnung, dass sich noch etwas ändern könnte. Nun dürfte Rechtssicherheit gegeben sein. Die Registrierkassen-Entscheidung des VfGH ist auf der Homepage des VfGH abrufbar: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/3/3/CH0003/CMS1458027303032/registierkassen_entscheidung.pdf
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