Home Wolfgang Krob Sie haben zu wenig Zeit für Ihre EDV?
Ihnen fehlt das richtige Know-how für Ihren EDV-Einkauf?
Sie möchten sich mit Ihrem Kerngeschäft beschäftigen und nicht mir EDV?

Wir sind die Lösung für EPU (Ein-Personen-Unternehmen)
und KMU (Klein- und Mittelständische Unternehmen)
EDV-Consulting
und
Support
Dienstleistungen
Impressum & Kontakt
Web-Shop

Systemische EDV-Betreuung für EPU, KMU,
Schulen, Horte und Kindergärten

 
One-Stop-Shopping
Hard- und Software
Mesonic
Telefonie
Ihre Sprache
Günstige Kosten
BLOG 2016-03-15
  • Entscheidung vom VfGH - Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig
 
 

RMM für EPU/KMU

  Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat soeben die lang erwartete Entscheidung verkündet und es entsprach dem was in den letzten Tagen schon vermutet wurde: die Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig.  
Registrierkassen Grundsätzlich gibt es keine Bedenken. Lediglich die Interpretation des BMF, das schon auf Grund der Umsätze 2015 eine Pflicht entstehen kann, wird nicht geteilt. Eine „Rückwirkung“ gebe es nicht, d.h. maßgeblich ist der Umsatz erst ab 1. Jänner 2016 und somit gilt die Registrierkassenpflicht frühestens ab 1. Mai 2016.

In der Praxis wird das nicht viel ändern denn durch die Straffreiheit im 1. Quartal (Anmerkung: im Prinzip auch im 2. Quartal gegeben aufgrund der unscharfen Definition sodass wohl kaum ein Vorsatz interpretiert werden kann, außer der Unternehmer ignoriert die Kassenpflicht komplett) und die Möglichkeit, dass durch Maßnahmen der Barumsatz reduziert wird (und dann keine Kasse benötigt wird, obwohl 2015 über der Grenze) wurde das de facto bereits vorweggenommen.

 
BLOG:

Entscheidung vom VfGH - Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig!
Mehr ...

 
Jetzt gilt:
Die meisten Betriebe werden ohnehin im 1. Quartal 2016 die Grenzen überschreiten, dann gilt auch ab 1. Juli Registrierkassenpflicht (allerfrühestens - bei Überschreitung bereits im Jänner - wäre es der 1. Mai, wobei wohl die Straffreiheit dann auch bis 1. Juli de facto einen Aufschub bietet, zumindest wenn geeignete Maßnahmen gesetzt wurden).

Natürlich gibt es auch kleine Unternehmen, die dann erst im 2. oder 3. Quartal die Grenzen überschreiten (die ganz kleinen Unternehmen haben meistens nur quartalsweise UVA-Abgabe) und werden dann erst mit 1. Oktober oder überhaupt erst 2017 registrierkassenpflichtig.

Die rasche Entscheidung des VfGH ist zu begrüßen, insbesondere weil in den letzten Wochen Kunden vermehrt verunsichert und Kaufentscheidungen wieder verschoben worden sind in der Hoffnung, dass sich noch etwas ändern könnte. Nun dürfte Rechtssicherheit gegeben sein.

Die Registrierkassen-Entscheidung des VfGH ist auf der Homepage des VfGH abrufbar: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/3/3/CH0003/CMS1458027303032/registierkassen_entscheidung.pdf

 

 
  (c) mesonic 2016  

 

© Wolfgang Krob EDV-Consulting + Support | Email: office@krob.at, Tel: 02236 47548, Fax: 02236 47548 44