WinLine FAKT KASSE – Stand alone-Kassenlösung für Neukunden und Kunden ohne WinLine FAKT

Mit der WinLine FAKT KASSE haben wir auch für Neukunden und WinLine Anwender ohne Fakturierung das passende Tool. Mit der stand-alone Variante WinLine FAKT KASSE stehen nachfolgende Funktionen zur Verfügung:

  • Stand-alone Modul
  • Einzelplatz oder Mehrplatz
  • DEP – Datenerfassungsprotokoll nach gesetzlichen Bestimmungen
  • Signatur
  • QR-Code auf Rechnungsausdruck
  • Kassen Eingabe Dashboard
  • Kachelverwaltung für Funktionen und Artikeldirekteingabe
  • Artikelverwaltung (für „handelsübliche Bezeichnung“ auf Barrechnung)
  • Kundenverwaltung
  • Benutzer/Kassierer-Verwaltung
  • eigener Menüpunkt „Barrechnung“
  • Zielrechnung kann ebenso eingegeben und gedruckt werden
  • Anzahlungsrechnungen
  • Bon parken
  • Kasseneingangs- und Kassenausgangsbuchungen
  • Tagesabschluss
  • diverse Kassenauswertungen

Preis: einmalig € 255,- zzgl. € 20,- monatlich pro Benutzer (Softwaremiete inkl. Softwarepflege).

Mit dem Erweiterungsmodul WinLine KASSE Net können Sie Ihre Kasse auch über mehrere Eingabestationen (PC Arbeitsplätze) bedienen und von diesen auf die zentrale Signatureinheit zugreifen.

Preis: weitere € 255,- (zzgl. € 4,- mtl. Softwarepflege)

Die WinLine FAKT KASSE kann jederzeit ohne zusätzlichen Installationsaufwand um ERP- und CRM-Module der WinLine erweitert werden.

WinLine KASSE für Anwender der WinLine FAKT

Mit der WinLine Version 10.2 gibt es für WinLine Anwendern zur bestehenden WinLine FAKT-Installation das Zusatzmodul WinLine KASSE. So verfügen Sie mit Ihrem PC, Ihrem Drucker, Ihrer WinLine FAKT und dem neuen Zusatzmodul WinLine KASSE über eine Registrierkasse – Sie müssen keine zusätzliche Hardware erwerben! Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen an Barfakturen.

Mit der WinLine KASSE stehen die gewohnten Funktionen und Auswertungen der WinLine FAKT zur Verfügung und darüber hinaus noch folgende:

  • DEP – Datenerfassungsprotokoll nach gesetzlichen Bestimmungen
  • Signatur
  • QR-Code auf Rechnungsausdruck
  • Kassen Eingabe Dashboard
  • Kachelverwaltung für Funktionen und Artikeldirekteingabe
  • Artikelverwaltung (für „handelsübliche Bezeichnung“ auf Barrechnung)
  • Benutzer/Kassierer-Verwaltung
  • eigener Menüpunkt „Barrechnung“
  • Bon parken

Preis: einmalig € 255,- zzgl. € 4,- monatlich für Softwarepflege

Mit dem Erweiterungsmodul WinLine KASSE Net können Sie Ihre Kasse auch über mehrere Eingabestationen (PC Arbeitsplätze) bedienen und von diesen auf die zentrale Signatureinheit zugreifen.

Preis: weitere € 255,- (zzgl. € 4,- mtl. Softwarepflege).

Mesonic Lösungen sind wie ein Konzert, bei dem Sie bestimmen: Sie wählen die Instrumente und die Anzahl der Musiker – vom Solisten bis zum Orchester.

Branchenvielfalt ist die eine Sache, Flexibilität die andere – aber zu einer maßgeschneiderten Business-Software gehört vor allem, dass sie perfekt auf die aktuelle Unternehmensgröße und die Anzahl der Benutzer angepasst werden kann. Business-Lösungen von mesonic sind Standard-Produkte, die für nahezu alle Branchen bereits perfekt abgestimmt sind.

Mesonic Business-Lösungen orientieren sich an den flexiblen, individuellen KMU-Lösungen der verschiedenen Branchen, wobei sich die Programme Ihrer Organisation anpassen und nicht umgekehrt. Denn so wie Ihr Geschäft funktioniert, so muss auch die Software funktionieren. Dazu trägt auch der nahtlose Datenaustausch mit gängigen Microsoft Office-Programmen bei. Die Erstellung von Serienbriefen, E-Mailaussendungen oder Kalkulationen wird damit für Sie zum Kinderspiel.

Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin 02236 47548 39.

Steuerreform 2016 – Registrierkassenpflicht!

Ab dem 1.1.2016 tritt in Österreich für Unternehmen die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung in Kraft!

Die Wirtschaftskammer bietet umfangreiche Informationen, z.B. hier, oder hier.

Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem – dazu zählt auch ein PC-Arbeitsplatz mit einer Fakturierungssoftware – einzeln zu erfassen, wenn

  • der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000 Euro und
  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500 Euro im Jahr

betragen.

Diese Grenzen werden von vielen sicherlich überschritten, nicht nur von Handelsunternehmen mit klassischem „Ladenverkauf“, sondern auch von z.B. Ärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälten, Notaren, Land- und Forstwirten, Apothekern, Lebensmittel- und Buchhändlern und Gastronomie- und Hotelbetrieben.

Unter „Bareinnahmen“ fallen auch Zahlungen mittels Bankomat, Kreditkarte und Gutschein. Auch bar oder mit Karte kassierte Anzahlungen zählen zum Barumsatz.

Den offiziellen Erlass des BMF können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.
Darin werden viele Punkte zur Registrierkassenpflicht in Österreich ausführlich beschrieben.

Die Erklärung von mesonic bezugnehmend auf die Kassenrichtlinie 2012 (E131) finden Sie hier als Download ebenso wie die Bestätigung der Rechtskonformität der WinLine Kassenlösung.

Beachten Sie auch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit: Für die Anschaffung/Umrüstung eines Kassensystems kann eine Prämie von maximal € 200,- mit der jährlichen Steuererklärung beantragt werden. Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.

mesonic garantiert allfällige weitere gesetzliche Änderungen im Rahmen eines aufrechten Pflegevertrages termingerecht umzusetzen. Sie können sicher sein immer den gesetzlichen Auflagen zu entsprechen.

Mit den Kassenlösungen von mesonic sind Sie fit für die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht!

Lassen Sie sich kostenfrei beraten!

Treten Sie mit uns in Kontakt und wir beraten Sie  in allen EDV Belangen gerne.

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